Sonderregelungen für die vereinfachte Ausstellung von ÄBD-Ausweisen
Für bestimmte Personengruppen kann die KV Hessen einen ÄBD-Ausweis nach einem vereinfachten Antragsverfahren ausstellen. Voraussetzung dafür sind lediglich die Vorlage von zwei Passfotos sowie der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung.
Weiterhin werden die antragstellenden Ärzte darum gebeten, so bald als möglich an dem Organisiationsseminar für Bereitschaftsdienstärzte in Frankfurt teilzunehmen.
Die vereinfachte Reglung wird angewendet für:
- Ehemalige Vertragsärzte (siehe auch info.doc-Rundschreiben Nr. 6 vom Dezember 2010, S. 22)
- Angestellte Ärzte in Medizinischen Versorgungszentrum (nach § 95 Abs. 2 Satz 6 SGB V)
- Ermächtigte Ärzte nach § 31 a Ä-ZV
- Vertragsärzte aus anderen Bundesländern
05.04.2011
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