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Sonderregelungen für die vereinfachte Ausstellung von ÄBD-Ausweisen

Für folgende Personengruppen gilt in der KV Hessen das vereinfachte Antragsverfahren für den ÄBD-Ausweis:

Für bestimmte Personengruppen kann die KV Hessen einen ÄBD-Ausweis nach einem vereinfachten Antragsverfahren ausstellen. Voraussetzung dafür sind lediglich die Vorlage von zwei Passfotos sowie der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung.

Weiterhin werden die antragstellenden Ärzte darum gebeten, so bald als möglich an dem Organisiationsseminar für Bereitschaftsdienstärzte in Frankfurt teilzunehmen.

 

Die vereinfachte Reglung wird angewendet für: 

 

34825 kvh de
05.04.2011
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