Sprechstundenbedarfsvereinbarung
Die novellierte Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSBV) ist zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten und somit ab 3. Quartal 2011 gültig. Sie löst damit die alte Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom 1. Januar 1995 ab.
Über die Novellierung der Sprechstundenbedarfsvereinbarung hat die § 3-Kommission - bestehend aus drei Vertretern der KV Hessen und je einem Vertreter der AOK Hessen, des vdek sowie den weiteren Vertragspartnern - über zwei Jahre verhandelt. Nach mühsamen und zähen Verhandlungen konnte im April 2011 endlich eine Novellierung der Sprechstundenbedarfsvereinbarung geeint werden.
Als Erfolg werten wir das als Anhang zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung in diesem Zusammenhang erstmals konzipierte umfangreiche Sachverzeichnis. Das Sachverzeichnis bietet Ihnen in Ihrer Praxis einen schnellen Zugriff auf die über Sprechstundenbedarf verordnungsfähigen Produkte und soll Ihnen die tägliche Arbeit beim Bezug der über SSB bezugsfähigen Mittel erleichtern.
Zusätzlich haben wir den über Sprechstundenbedarf möglichen Bezug von Impfstoffen gesondert geregelt und konnten uns mit den Verbänden der Krankenkassen auch auf eine Bezugsmöglichkeit des Tetanusimpfstoffes für den postexpositionellen Einsatz nach Verletzungen einigen, die nach der alten SSBV noch ausgeschlossen war.














